Alle von BRSLDN erstellten, bearbeiteten, entwickelten oder bereitgestellten Inhalte, Entwürfe, Layouts, Grafiken, Logos, Illustrationen, Fotos, Videos, Tonaufnahmen, Texte, Konzepte, Präsentationen, Mockups, Designs, Animationen, Schnittfassungen, Rohfassungen, Vorschauen, Arbeitsdateien und sonstigen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich und/oder leistungsschutzrechtlich geschützt.
Dies gilt auch für Zwischenstände, nicht angenommene Entwürfe, Korrekturstände, Vorschläge, KI-gestützte Varianten, Layoutkombinationen, technische Konzepte, Bildideen, Schnittideen und Gestaltungsansätze.
Eine Nutzung ist nur in dem Umfang erlaubt, der ausdrücklich schriftlich vereinbart, bezahlt und freigegeben wurde.
Mit der Beauftragung, Präsentation, Übersendung oder Bereitstellung unserer Arbeiten werden keine vollständigen Rechte übertragen.
Kundinnen und Kunden erhalten ausschließlich die jeweils vereinbarten Nutzungsrechte. Diese können je nach Auftrag zeitlich, räumlich, inhaltlich, medial oder zweckgebunden beschränkt sein.
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, verbleiben alle weitergehenden Rechte bei BRSLDN bzw. bei den jeweiligen Urheberinnen, Urhebern, Rechteinhaberinnen oder Rechteinhabern.
Die Nutzung unserer Arbeiten ist erst nach vollständiger Bezahlung und nach ausdrücklicher Freigabe erlaubt.
Entwürfe, Vorschauen, Testfassungen, Korrekturabzüge, unveröffentlichte Varianten oder nicht final freigegebene Dateien dürfen nicht veröffentlicht, weitergegeben, vervielfältigt, verändert, nachgebaut oder anderweitig verwendet werden.
Dies gilt unabhängig davon, ob die Dateien per E-Mail, Messenger, Cloud-Link, USB-Datenträger, Download-Link oder auf anderem Wege übermittelt wurden.
Ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis dürfen unsere Arbeiten nicht an Dritte weitergegeben, veröffentlicht, geteilt, verkauft, verändert, nachgebaut, kopiert, extrahiert oder für andere Zwecke genutzt werden.
Dies betrifft insbesondere:
Auch das Teilen über Social Media, Messenger, Gruppen, Clouds oder andere Plattformen gilt als Weitergabe und ist nur erlaubt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Bei Video-, Ton- und Streamingproduktionen können Arbeitsfassungen, Vorschauen oder interne Ansichtsdateien Musik, Tonspuren, Effekte, Platzhalter, Archivmaterial, Stockmaterial oder andere Inhalte enthalten, die nicht automatisch für jede spätere Nutzung lizenziert sind.
Solche Fassungen dienen ausschließlich der internen Abstimmung, Ansicht oder Freigabe.
Es ist nicht erlaubt, Audio, Musik, Tonspuren, Bildbestandteile, Videosequenzen oder andere Elemente aus solchen Dateien zu extrahieren, separat zu verwenden, weiterzugeben, hochzuladen, zu veröffentlichen oder in anderen Projekten einzusetzen.
Dies gilt besonders für Musik oder Medieninhalte, die nur als Vorschau, Platzhalter, Schnittreferenz oder interne Arbeitsfassung verwendet wurden.
Kundinnen und Kunden sind selbst dafür verantwortlich, Inhalte nur in dem Umfang zu nutzen, in dem entsprechende Rechte, Lizenzen und Freigaben tatsächlich vorliegen.
Offene Arbeitsdateien, Rohdaten, Projektdateien, editierbare Layouts, Schnittprojekte, Ebenendateien, Quelldateien, KI-Prompts, technische Setups, Vorlagen, Presets oder interne Produktionsdateien sind grundsätzlich nicht Bestandteil der Lieferung.
Eine Herausgabe solcher Dateien erfolgt nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und kann gesondert berechnet werden.
Auch bei Herausgabe von Arbeitsdateien verbleiben Urheberrechte, interne Arbeitsweisen, Gestaltungssysteme und nicht ausdrücklich übertragene Nutzungsrechte bei BRSLDN bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.
Stellen Kundinnen und Kunden eigenes Material zur Verfügung, zum Beispiel Logos, Fotos, Videos, Texte, Musik, Schriften, Grafiken oder sonstige Inhalte, versichern sie, dass sie zur Nutzung und Weitergabe dieses Materials berechtigt sind.
BRSLDN ist nicht verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit von bereitgestelltem Kundenmaterial vollständig zu prüfen.
Für Ansprüche Dritter, die aus vom Kunden bereitgestelltem Material entstehen, ist der Kunde verantwortlich.
BRSLDN kann im Rahmen der kreativen, technischen oder redaktionellen Arbeit KI-gestützte Werkzeuge einsetzen, zum Beispiel zur Ideenfindung, Strukturierung, Textentwicklung, Bildkonzeption, Layoutvorbereitung, Variantenbildung, Recherche, Planung oder internen Produktionsunterstützung.
KI-gestützte Inhalte sind Teil unseres Arbeitsprozesses, ersetzen aber nicht die finale kreative, redaktionelle, technische und gestalterische Prüfung durch BRSLDN.
Auch KI-gestützte Varianten, Prompts, Entwürfe, Bildideen, Textvorschläge oder daraus entwickelte Arbeitsergebnisse dürfen ohne ausdrückliche Freigabe nicht weiterverwendet, kopiert, nachgebaut oder an Dritte weitergegeben werden.
Weitere Informationen finden sich in unseren Hinweisen zur Nutzung von KI.
BRSLDN ist berechtigt, fertiggestellte Arbeiten, Projektausschnitte, Fotos, Videos, Screenshots, Making-of-Material, Entwurfsansichten oder Dokumentationen als Referenz zu verwenden, sofern dem keine berechtigten Interessen, vertraulichen Inhalte oder gesonderten schriftlichen Vereinbarungen entgegenstehen.
Dies kann insbesondere auf Websites, in Präsentationen, sozialen Medien, Portfolios, Angeboten, Arbeitsberichten oder Drucksachen erfolgen.
Vertrauliche, noch nicht veröffentlichte oder ausdrücklich gesperrte Inhalte werden nicht ohne Zustimmung veröffentlicht.
Eine nicht genehmigte Nutzung, Weitergabe, Veränderung, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Bearbeitung oder Extraktion unserer Arbeiten stellt eine Verletzung unserer Rechte dar.
BRSLDN behält sich vor, bei Verstößen die weitere Nutzung zu untersagen, eine nachträgliche Lizenzierung zu berechnen, Schadensersatz geltend zu machen und rechtliche Schritte einzuleiten.
Dies gilt auch dann, wenn Inhalte nur teilweise, verändert, nachgebaut, abgefilmt, extrahiert oder in einem anderen Zusammenhang verwendet werden.
Individuelle schriftliche Vereinbarungen, Angebote, Auftragsbestätigungen oder Lizenzverträge haben Vorrang vor diesen allgemeinen Regelungen, soweit sie ausdrücklich abweichende Nutzungsrechte enthalten.
Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
Stand: Juni 2026