BRSLDN

Foto, Video, Recording, Ortstermine & Streaming

Projektbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Projektbedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BRSLDN für alle Aufträge im Bereich Foto, Video, Ton, Recording, Streaming, Livestreaming, Veranstaltungsdokumentation, Interviews, Ortstermine, Außenaufnahmen, Drohnenaufnahmen, Multicam-Produktionen, Postproduktion und vergleichbare Medienleistungen.

Sie gelten unabhängig davon, ob der Auftrag schriftlich, per E-Mail, telefonisch, mündlich, per Nachricht, durch Anzahlung, durch Terminbestätigung oder durch sonstiges eindeutiges Verhalten erteilt wurde.

Individuelle schriftliche Vereinbarungen, Angebote oder Auftragsbestätigungen haben Vorrang, soweit sie ausdrücklich abweichende Regelungen enthalten.

2. Auftragserteilung und telefonische Aufträge

Aufträge können auch telefonisch, mündlich oder per Nachricht erteilt werden.

Bei kurzfristigen oder telefonisch erteilten Aufträgen gilt der Auftrag als verbindlich, sobald ein Termin, eine Leistung, ein Einsatzort oder eine Produktion erkennbar abgestimmt und von BRSLDN eingeplant wurde.

BRSLDN ist berechtigt, zur Dokumentation des Auftrags eine kurze schriftliche Bestätigung per E-Mail, Nachricht oder Rechnung zu senden. Der Auftrag bleibt auch dann wirksam, wenn eine solche Bestätigung aus praktischen Gründen erst später erfolgt.

Kundinnen und Kunden sind verpflichtet, wesentliche Informationen zum Auftrag vollständig und rechtzeitig mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere Ort, Zeit, Ansprechpartner, Ablauf, technische Anforderungen, Zugänge, Genehmigungen, gewünschte Inhalte, besondere Risiken und relevante Einschränkungen.

3. Vorbereitung und Mitwirkung vor Ort

Kundinnen und Kunden sorgen dafür, dass BRSLDN die vereinbarten Leistungen vor Ort ordnungsgemäß erbringen kann.

Dazu gehören insbesondere:

  • rechtzeitiger Zugang zum Veranstaltungsort oder Aufnahmeort,
  • Ansprechpartner vor Ort,
  • ausreichende Aufbau- und Abbauzeiten,
  • geeignete Stellflächen für Kameras, Licht, Ton, Rechner, Monitore und Streamingtechnik,
  • Stromversorgung,
  • Internetzugang, sofern für Streaming oder Datenübertragung erforderlich,
  • Informationen zu Ablauf, Zeitplan, Programmpunkten und wichtigen Personen,
  • Hinweise auf Einschränkungen, Hausregeln, Sicherheitsvorgaben oder besondere Bedingungen,
  • erforderliche Genehmigungen, Freigaben und Einverständniserklärungen.

Entstehen durch fehlende Vorbereitung, verspätete Zugänge, unklare Abläufe oder fehlende Informationen Mehraufwand, Wartezeiten oder Qualitätseinschränkungen, kann BRSLDN diesen Mehraufwand gesondert berechnen.

4. Genehmigungen, Einwilligungen und Rechte Dritter

Kundinnen und Kunden sind dafür verantwortlich, dass alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Genehmigungen, Einwilligungen und Freigaben vorliegen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Dies betrifft insbesondere:

  • Drehgenehmigungen,
  • Hausrechte,
  • Veranstalterfreigaben,
  • Einwilligungen abgebildeter Personen,
  • Einwilligungen von Mitarbeitenden, Gästen, Teilnehmenden oder Minderjährigen,
  • Musikrechte,
  • Markenrechte,
  • Rechte an Bühnenprogrammen, Vorträgen, Kunstwerken, Ausstellungen oder sonstigen geschützten Inhalten,
  • Freigaben für Drohnenaufnahmen,
  • Freigaben für Veröffentlichungen auf Website, Social Media, YouTube oder anderen Plattformen.

BRSLDN kann unterstützend Hinweise geben oder Vorlagen bereitstellen, übernimmt jedoch keine automatische rechtliche Prüfung oder vollständige Rechteklärung, sofern dies nicht ausdrücklich beauftragt wurde.

Kundinnen und Kunden stellen BRSLDN von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass erforderliche Rechte, Genehmigungen oder Einwilligungen nicht oder nicht ausreichend vorliegen.

5. Aufnahmen von Personen

Bei Foto-, Video- und Streamingaufträgen können Personen erkennbar aufgenommen werden.

Kundinnen und Kunden sind dafür verantwortlich, betroffene Personen rechtzeitig und angemessen über die Aufnahmen, den Zweck der Aufnahmen und die geplante Verwendung zu informieren.

Bei Veranstaltungen, Firmenaufnahmen, Interviews, Schulungen, Vereinsaufnahmen, öffentlichen Terminen oder Aufnahmen mit Kindern und Jugendlichen sind besondere Sorgfalt und klare Einwilligungen erforderlich.

BRSLDN ist berechtigt, Aufnahmen einzelner Personen nicht zu veröffentlichen, zu verpixeln, zu schneiden oder nicht zu verwenden, wenn rechtliche, persönliche oder praktische Gründe dagegensprechen.

Ein Anspruch auf Veröffentlichung bestimmter Personen, Szenen oder Aussagen besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

6. Technische Voraussetzungen für Streaming und Recording

Für Streaming-, Livestreaming- und Recordingaufträge sind stabile technische Voraussetzungen erforderlich.

Dazu gehören je nach Auftrag insbesondere:

  • ausreichende Stromversorgung,
  • stabile Internetverbindung,
  • geeigneter Standort für Kameras und Technik,
  • ausreichende Lichtverhältnisse,
  • geeignete Akustik,
  • Zugang zu Tonquellen oder Mischpulten,
  • ausreichend Platz für Aufbau und Bedienung,
  • störungsarme Arbeitsbedingungen,
  • rechtzeitiger Zugang für Tests und Einrichtung.

BRSLDN setzt Technik nach fachlichem Ermessen ein und bemüht sich um eine möglichst stabile und professionelle Durchführung.

Eine unterbrechungsfreie Übertragung, fehlerfreie Plattformfunktion, dauerhaft stabile Internetverbindung oder vollständige technische Verfügbarkeit externer Dienste kann jedoch nicht garantiert werden.

7. Livestreams und externe Plattformen

Bei Livestreams nutzt BRSLDN je nach Auftrag externe Plattformen und Dienste, zum Beispiel YouTube, Facebook, Vimeo, Streamingserver, Mobilfunk, Internetanbieter oder andere technische Systeme.

BRSLDN hat keinen vollständigen Einfluss auf die Verfügbarkeit, Stabilität, Richtlinien, Sperrungen, Qualitätsänderungen, Verzögerungen oder technischen Einschränkungen solcher Plattformen und Dienste.

Störungen, Ausfälle, Verzögerungen, Sperrungen, Qualitätsschwankungen oder Verbindungsprobleme, die durch externe Plattformen, Internetanbieter, Mobilfunknetze, Stromversorgung, Veranstaltungsorte oder sonstige Dritte verursacht werden, liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs von BRSLDN.

Soweit möglich, kann BRSLDN alternative Aufzeichnungs- oder Ersatzlösungen einsetzen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Ersatzlösung besteht nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde.

8. Wetter, Umgebung und äußere Bedingungen

Bei Außenaufnahmen, Ortsterminen, Veranstaltungen, Drohnenaufnahmen oder mobilen Produktionen können Wetter, Licht, Lärm, Verkehr, Menschenmengen, Sicherheitsvorgaben oder andere äußere Umstände die Durchführung und Qualität beeinflussen.

BRSLDN bemüht sich, unter den jeweiligen Bedingungen bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.

Qualitätseinschränkungen, Verzögerungen oder Änderungen des Ablaufs, die durch Wetter, Licht, Lärm, Wind, Regen, Dunkelheit, Hitze, Kälte, Sicherheitsauflagen, Sperrungen oder andere äußere Bedingungen entstehen, stellen keinen Mangel dar, sofern BRSLDN diese nicht zu vertreten hat.

Müssen Termine wegen ungeeigneter Bedingungen verschoben, verkürzt oder angepasst werden, können zusätzliche Kosten entstehen.

9. Drohnenaufnahmen

Drohnenaufnahmen erfolgen nur, wenn sie rechtlich, technisch, wetterbedingt und sicherheitsbezogen vertretbar sind.

BRSLDN entscheidet nach fachlichem Ermessen, ob ein Drohneneinsatz vor Ort möglich und verantwortbar ist.

Drohnenaufnahmen können insbesondere durch Wetter, Wind, Regen, Flugverbotszonen, Nähe zu Menschen, Gebäuden, Straßen, Einsatzorten, Naturschutzgebieten, Veranstaltungen, Behördenauflagen oder andere Sicherheitsgründe eingeschränkt oder unmöglich sein.

Kundinnen und Kunden sind verpflichtet, BRSLDN frühzeitig über besondere örtliche Bedingungen, sensible Bereiche, Genehmigungspflichten oder Einschränkungen zu informieren.

Ein Anspruch auf Drohnenaufnahmen besteht nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden und die Durchführung vor Ort zulässig und sicher möglich ist.

10. Rohmaterial, ISO-Aufnahmen und Projektdateien

Rohmaterial, unbearbeitete Fotos, unbearbeitete Videos, Tonspuren, ISO-Aufnahmen, Schnittprojekte, Multicam-Projekte, Projektdateien, offene Arbeitsdateien, Presets, Timelines, Arbeitsstände und interne Produktionsdateien sind nicht automatisch Bestandteil der Lieferung.

BRSLDN liefert die final vereinbarten Ergebnisse in geeigneter Form.

Eine Herausgabe von Rohdaten, ISO-Aufnahmen, offenen Dateien oder Projektdateien erfolgt nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und kann gesondert berechnet werden.

Auch bei Herausgabe solcher Dateien verbleiben Urheberrechte, technische Arbeitsweisen, interne Setups und nicht ausdrücklich übertragene Nutzungsrechte bei BRSLDN bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.

11. Arbeitsfassungen, Vorschauen und Korrekturstände

Arbeitsfassungen, Vorschauen, Rohschnitte, Teststreams, Korrekturstände, Layoutfassungen, interne Ansichtsdateien und Vorabversionen dienen ausschließlich der Abstimmung.

Sie dürfen nicht veröffentlicht, geteilt, weitergegeben, hochgeladen, bearbeitet, nachgebaut, abgefilmt, extrahiert oder anderweitig verwendet werden.

Dies gilt insbesondere für Video- und Audiofassungen, die Musik, Tonspuren, Platzhalter, Effekte, Archivmaterial, Stockmaterial oder andere Inhalte enthalten, die nicht für eine endgültige Veröffentlichung lizenziert sind.

Audio, Musik, Stimmen, Bildbestandteile, Szenen, Grafiken oder sonstige Elemente dürfen nicht aus Arbeitsfassungen extrahiert und separat genutzt werden.

12. Musik, Ton und lizenzpflichtige Inhalte

Musik, Soundeffekte, Archivmaterial, Stockmaterial, Schriften, Grafiken, Bilder, Videos, Plugins oder sonstige lizenzpflichtige Inhalte dürfen nur im Rahmen der jeweils gültigen Lizenzbedingungen genutzt werden.

Arbeitsfassungen können Musik oder Medien enthalten, die nur zur internen Ansicht, Abstimmung, Schnittreferenz oder Demonstration verwendet werden.

Eine solche interne Verwendung bedeutet nicht, dass Kundinnen und Kunden diese Inhalte veröffentlichen, weitergeben, extrahieren oder anderweitig nutzen dürfen.

Sofern Kundinnen und Kunden eigene Musik, Videos, Bilder oder sonstige Inhalte bereitstellen, versichern sie, dass sie zur Nutzung berechtigt sind und alle erforderlichen Rechte vorliegen.

13. Schnitt, Auswahl und kreative Entscheidung

BRSLDN trifft die kreative und technische Auswahl von Bildern, Szenen, Schnitten, Ton, Übergängen, Farben, Perspektiven, Musikvorschlägen, Grafiken und Ausspielungen nach fachlichem Ermessen, sofern keine konkreten Vorgaben vereinbart wurden.

Nicht jede aufgenommene Szene, Kameraeinstellung, Person, Aussage oder Tonspur wird automatisch verwendet.

Die Auswahl orientiert sich am vereinbarten Projektziel, an technischer Qualität, rechtlichen Rahmenbedingungen, Verständlichkeit, Gestaltung, Dramaturgie und Nutzbarkeit.

Geschmackliche Abweichungen, nachträgliche neue Ideen oder geänderte Vorstellungen gelten nicht automatisch als Mangel.

14. Korrekturen und Änderungswünsche

Korrekturen sind im vereinbarten Umfang enthalten.

Zusätzliche Korrekturrunden, nachträgliche Änderungen, neue Schnittwünsche, Austausch von Musik, zusätzliche Formate, Untertitel, Versionen, Reels, Social-Media-Auszüge, andere Seitenverhältnisse, zusätzliche Exporte oder geänderte Inhalte können gesondert berechnet werden.

Nach Freigabe gewünschte Änderungen gelten als Zusatzleistung.

15. Absage, Verschiebung und Ausfall von Terminen

Werden vereinbarte Foto-, Video-, Recording-, Streaming- oder Ortstermine durch Kundinnen und Kunden abgesagt, verschoben oder wesentlich geändert, kann BRSLDN bereits entstandene Kosten, vorbereitende Arbeiten, Reservierungen, Ausfallzeiten und organisatorischen Aufwand berechnen.

Dies gilt insbesondere bei kurzfristigen Änderungen, wenn Personal, Technik, Termine, Fahrzeuge, Dienstleister oder Produktionszeiten bereits eingeplant wurden.

Muss ein Termin aus Gründen ausfallen, die BRSLDN nicht zu vertreten hat, bleiben bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten vergütungspflichtig.

16. Wartezeiten und zusätzlicher Aufwand vor Ort

Wartezeiten, Verzögerungen, ungeplante Programmänderungen, zusätzliche Aufbauzeiten, Verlängerungen, ungeplante Interviews, zusätzliche Aufnahmen, Ortswechsel, technische Sonderwünsche oder sonstiger Mehraufwand können gesondert berechnet werden.

Dies gilt insbesondere, wenn der tatsächliche Ablauf vom vereinbarten Auftrag erheblich abweicht.

17. Datensicherung und Archivierung

BRSLDN bemüht sich um sorgfältige Datensicherung während und nach der Produktion.

Eine dauerhafte Archivierung von Rohmaterial, Projektdateien, Aufnahmen oder finalen Dateien ist jedoch nicht automatisch geschuldet.

Kundinnen und Kunden sind verpflichtet, gelieferte Dateien zeitnah herunterzuladen, zu prüfen und selbst sicher zu speichern.

Eine spätere erneute Bereitstellung, Wiederherstellung oder Suche nach alten Daten kann nur erfolgen, soweit die Daten noch vorhanden sind, und kann gesondert berechnet werden.

18. Veröffentlichung und Verantwortung des Kunden

Nach Freigabe und Übergabe sind Kundinnen und Kunden selbst dafür verantwortlich, die gelieferten Inhalte nur im vereinbarten Umfang und rechtlich zulässig zu verwenden.

Dies betrifft insbesondere Veröffentlichungen auf Websites, Social Media, YouTube, Plattformen, Drucksachen, Werbung, Präsentationen, internen Systemen oder bei Dritten.

BRSLDN haftet nicht für nachträgliche Veränderungen, fremde Uploads, falsche Nutzung, unzulässige Weitergabe, Rechteverletzungen oder Veröffentlichungen durch Kundinnen und Kunden oder Dritte.

19. Referenznutzung durch BRSLDN

BRSLDN darf fertiggestellte oder veröffentlichte Projekte, Ausschnitte, Fotos, Videos, Screenshots, Making-of-Material, Teamfotos, Setups oder Dokumentationen als Referenz verwenden, sofern keine berechtigten Interessen, vertraulichen Inhalte oder gesonderten schriftlichen Vereinbarungen entgegenstehen.

Dies kann insbesondere auf Websites, in Portfolios, sozialen Medien, Präsentationen, Angeboten, Arbeitsberichten oder Drucksachen erfolgen.

Vertrauliche, nicht veröffentlichte oder ausdrücklich gesperrte Inhalte werden nicht ohne Zustimmung veröffentlicht.

20. Ergänzende Geltung der AGB und Copyright-Regeln

Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BRSLDN sowie die Regelungen zu Copyright und Nutzungsrechten.

Bei Widersprüchen haben individuelle schriftliche Vereinbarungen Vorrang.

Stand: Juni 2026

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